Allgemeine Geschäfts- und Stornobedingungen („AGB“) für den Aufenthalt als Feriengast („Gast) der Königsmühle („Gastgeber“)

Lieber Gast,

Ihrer Buchung liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde, die wir Sie bitten aufmerksam zu lesen. Diese AGB werden ergänzt durch unsere ebenfalls geltende Hausordnung, deren Beachtung selbstredend für Ihren Aufenthalt bei uns vorausgesetzt wird.

  1. Die Buchung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Sie gilt als verbindlich, sobald der Gastgeber dem Gast die als verbindlichgekennzeichnete Reservierungsbestätigung übermittelt hat.
  2. Der Gast verpflichtet sich auf die Prüfung der Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin. Bei Unstimmigkeiten hat er sich unverzüglich beim Gastgeber entsprechend zu melden. Es gilt ansonsten das in der Bestätigung Festgehaltene.
  3. Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt grundsätzlich im Voraus und per Überweisung. Die Zahlung ist bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei kurzfristigeren Buchungen verkürzt sich diese Frist nach Vereinbarung. Der Gastgeber behält sich vor, den Reisepreis spätestens bei Reiseantritt unmittelbar zu vereinnahmen.
  4. Sofern der Gast das Feriendomizil mit einer Anzahl von Personen bezieht, die die vorher getroffene Vereinbarung übersteigt. Ist dies dem Gastgeber mitzuteilen und die Zustimmung des Gastgebers zur Anzahl der Reisegäste einzuholen. Der Gastgeber behält sich eine Preisanpassung in diesem Fall vor. Ebenso kann er die Zustimmung verwehren.
  5. Das Feriendomizil wird mit den Ausstattungsmerkmalen wie beschrieben bereitgestellt. Der Gastgeber übernimmt keine Gewähr für die subjektive Qualität der Ausstattung.
  6. Landwirtschaftstypische und landwirtschaftsübliche Immissionen (Gerüche, Geräusche usw.) lassen sich bei einem Urlaub auf dem Bauernhof nicht immer vermeiden. Sie berechtigen weder zur Minderung des Preises noch zur vorzeitigen Stornierung.
  7. Der Gast haftet bei Nicht-Inanspruchnahme des Feriendomizils (Absage, Nichtanreise usw.) und bleibt zur vertraglichen Leistung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Grund der Verhinderung ist hierbei nicht relevant (§ 537 BGB), dem Erfüllungsanspruch des Gastgebers ist insofern nachzukommen.
  8. Die Einsparungen des Gastgebers wegen Nicht-Inanspruchnahme des Feriendomizils werden mit pauschal 10 % berechnet. Es ergibt sich somit ein vom (stornierenden) Gast zu entrichtender Betrag von 90 % des vereinbarten Reisepreises.
  9. Der Gastgeber wird sich bei einer Stornierung durch den Gast um eine erneute Belegung des Feriendomizils bemühen. Besondere Anstrengungen sind hierbei jedoch nicht vom Gastgeber zu verlangen. Gelingt eine anderweitige Belegung, so reduzieren diese Einnahmen den vom (stornierenden) Gast zu entrichtenden Betrag der Nicht-Inanspruchnahme.
  10. Die Buchung kann durch den Gastgeber aus sachlich gerechtfertigtem Grund storniert werden, wenn etwa höhere Gewalt das Bereitstellen des Feriendomizils nicht erlauben. Sachlich gerechtfertigte Gründe können auch etwa sein, dass das Feriendomizil unter der Angabe irreführender Angaben seitens des Gastes gebucht wurde, oder der Gastgeber begründeten Anlass zur Annahme der eingeschränkten Sicherheit oder des Hausfriedens hat.
  11. Sofern der Gastgeber von seinem Stornierungsrecht Gebrauch macht, wird er dies dem Gast unverzüglich mitteilen. Im Falle von höherer Gewalt als Ursache für die Stornierung, erfolgt bei etwaig bereits geleisteter Vorauszahlung des Reisepreises die Rückerstattung in voller Höhe. In anderen Fällen, in denen der Gastgeber ein berechtigtes Interesse zur Stornierung der Buchung hat, besteht kein Schadensersatz- bzw. Rückerstattungsanspruch des Gastes. 
  12. Haustiere mitzubringen ist grundsätzlich untersagt. Nur nach ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung dürfen Haustiere mitgebracht werden. Der Gastgeber behält sich einen Aufpreis vor, sollte er das Mitbringen gestatten. Ohne, dass die vorherige Vereinbarung zum Mitbringen von Haustieren getroffen wurde, kann der Gastgeber von der Bereitstellung des Feriendomizils absehen.
  13. Für den Fall, dass das Mitbringen eines Haustiers vorab einvernehmlich vereinbart wurde, verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung von Hygieneregeln: Haustiere haben ausdrückliches Bett- und Sofa-Verbot, bleiben nicht allein und unbeaufsichtigt und erhalten ausreichenden Auslauf. Hinterlassenschaften werden entsorgt und vor Betreten des Feriendomizils wird das Haustier gesäubert.
  14. Ihr Aufenthalt auf dem Hofgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Das schließt auch die Nutzung der Spielgeräte ein sowie den Kontakt zu Tieren. Eltern haften für ihre Kinder.
  15. Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen im Falle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Bei Mängeln an den Leistungen des Gastgebers wird sich dieser auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, diese zu beheben. Der Gast ist verpflichtet, hierfür das ihm Zumutbare beizutragen.
  16. Für alle (Wert-)gegenstände, die der Gast im Feriendomizil verwahrt, haftet dieser selbst. Die Haftung des Gastgebers hierfür ist ausdrücklich ausgeschlossen.